12 H Durchfuhrungsbeschlusses.

Warum sollten Sie uns für Ihre Frachtkontrollen wählen?

Das LiSAR Frachtwarenkontrollzentrum ist ein anerkannter reglementierter Beauftragter und kann somit Ihre Warensicherheit prüfen und bestätigen. Dabei führen wir aber nur die wirklich nötigen Kontrollen durch.

– im Rahmen der EU vo 2015/1998 der Deutschen Anlage 12 H des Durchführungsbeschlusses („Vorbereitungen an der Fracht sowie Anforderungen an die Durchführung der Absuche“) wurden Maßnahmen festgelegt, die zu weitreichend sind. Diese Anforderungen gelten zudem nur für Fracht die in Deutschland sicher gemacht wird, und nicht für alle anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Wir garantieren eine reibungslose und kostengünstige SPX Sicherheitskontrolle, die allen notwendigen Anforderungen entspricht.